Da unklar war, inwieweit Bildungseinrichtungen auf Grundlage eines neuen sogenannten «Microsoft Enterprise Agreements» vergaberechtlich konform Softwarelizenzen beschaffen können, haben wir ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Das Rechtsgutachten hält nun sehr klar fest, dass die bislang nicht öffentlich ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen mit Microsoft keine vergaberechtliche Grundlage für den Bezug von Software-Lizenzen darstellen.
Unabhängig davon ist wichtig, dass für Bildungseinrichtungen die kantonalen beschaffungsrechtlichen Vorgaben massgebend sind.
Die bestehende Rahmenvereinbarung mit Microsoft wurde bis Ende Juli 2025 weitestgehend unverändert verlängert (Details s. Produkte und Richtpreise). Somit können Schulen weiterhin Softwarelizenzen mit einer Laufzeit von drei Jahren beziehen. In Zusammenarbeit mit den kantonalen Bildungsdirektionen und in Abstimmung mit Switch, der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) sowie privatim werden wir die Arbeiten an einer Nachfolgelösung aufnehmen.
Die Bildungseinrichtungen stehen weiterhin in der Verantwortung, eine datenschutzkonforme Nutzung von Onlinediensten zu gewährleisten. Die vertraglich vereinbarten Bedingungen sind im Hinblick auf die zu treffenden technischen und organisatorischen Massnahmen lediglich ein erster Schritt (im Sinne einer Mindestvoraussetzung).
Weiterhin sind Leistungen über die Rahmenvereinbarungen mit Classtime, Threema, Univention und Wire beziehbar.
Über die künftige Gestaltung der Beziehungen mit einzelnen Anbietern werden wir hier informieren.
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Bei Fragen zu den Rahmenverträgen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.